Honorare transparent
Unser Honorar richtet sich in den Standardfällen (wie z.B. Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen) nach den gesetzlichen Vorgaben der Steuerberatergebührenverordnung. Die Steuerberatergebührenverordnung können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen.
Beispiel: Für die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sieht
§ 27 Abs. 1 StBGebV im Mittel eine 6,5/20 Gebühr nach Tabelle A vor. Gegenstandswert ist dabei der jeweils höhere Wert, der sich aus der Summe der Mieteinnahmen oder Werbungskosten ergibt. Bei Jahres-Mieteinnahmen von 10.000,-- € bzw. 20.000,-- € bzw. 50.000,-- € ergibt sich danach folgende Gebühr:
| Gegenstandswert | 6,5/20 Gebühr |
| 10.000,-- € | = 157,95 € |
| 20.000,-- € | = 209,95 € |
| 50.000,-- € | = 339,95 € |
Hinzu kommen die Auslagenpauschale sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
Der Steuerberater kann für die anfallenden Kosten einen Vorschuss beanspruchen, bevor er mit seiner Tätigkeit beginnt (§ 8 StBGebV).
Als Zeitgebühr sieht die Steuerberater-Gebührenverordnung eine Bandbreite von 19,-- € bis 46,-- € je angefangene halbe Stunde (= Zeiteinheit – ZE) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer vor (§ 13 StBGebV). Hinzu kommt gemäß § 15 StBGebV die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%. Höhere Stundensätze kann der Steuerberater im Rahmen einer Honorarvereinbarung mit dem Mandanten vereinbaren. Wir berechnen unsere Stundensätze wie folgt:
| Unsere Stundensätze für: | netto / Std. | 19% USt | brutto / Std. |
| Steuerfachangestellte | 84,-- € | 15,96 € | 99,96 € |
| Diplom Kaufleute, Dipl. Betriebswirte | 92,-- € | 17,48 € | 109,48 € |
| Steuerfachwirte / Bilanzbuchhalter | 92,-- € | 17,48 € | 109,48 € |
|
Berufsträger |
ab 130,-- € | 24,70 € | 154,70 € |
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Geschäftsführer (Steuerberater) |
ab 170,-- € | 32,30 € | 202,30 € |
Um eine gegenseitige Sicherheit zu gewährleisten schließen wir mit unseren Mandanten Steuerberatungsverträge ab. Diese zeigen den Umfang unserer Tätigkeit auf. Ferner geben sie dem Mandanten eine Sicherheit an die Hand, da Beratungsfehler unserer Kanzlei mit einer Summe von derzeit 1,5 Mio € pro Schadensfall versichert sind. Seit 1964 ist bis zum heutigen Tage noch kein Beratungsfehler vorgefallen, was uns darin bestärkt, weiterhin mit ausschließlich perfekt ausgebildeten und fachlich sehr gut geschulten Mitarbeitern zu arbeiten.
Seit dem 1.1.2006 können Steuerberaterhonorare nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Es ist jedoch weiterhin zulässig, das Steuerberaterhonorar als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzusetzen, soweit ein Zusammenhang mit den betreffenden Einkünften gegeben ist.
Für eine Erstberatung berechnen wir i.d.R. 180,-- € zzgl. USt, die jedoch bei einem Zustandekommen eines dauerhaften Mandats wieder gutgeschrieben werden. Gleichfalls verfahren wir mit der Erstellung von Businessplänen bei Existenzgründern. Diese werden mit einem Drittel des Wertes gutgeschrieben. Hier erfolgt ebenfalls eine Anrechnung der Gebührenrechnung für die Erstellung des Business Planes bei Mandatsbegründung.
Hierdurch erreichen wir eine transparente Honorarpolitik, die für beide Seiten eine solide Berechnungsgrundlage begründet.
